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Sondersendungen

7. Parteienstreit um Wahlkampfmanipul-ationen des Geheimdienstes

2013-12-31

7.	Parteienstreit um Wahlkampfmanipul-ationen des Geheimdienstes
Der Streit zwischen den politischen Parteien in Südkorea um versuchte Wahlkampfmanipulationen durch staatliche Behörden und das Militär wird in das nächste Jahr hineingetragen.


Dem Geheimdienst NIS und dem Streitkräfte-Kommando zur Abwehr von Cyber-Attacken wird vorgeworfen, vor der Präsidentenwahl im Dezember 2012 Verleumdungskampagnen gegen die Opposition durchgeführt zu haben.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass Beschäftigte des NIS beim Kurznachrichtendienst Twitter im Internet Kommentare zur Wahl abgegeben haben.

Präsidentin Park Geun-hye sagte, sie habe während des Wahlkampfes keine Unterstützung durch die Behörden erhalten. Eine Intervention durch die Behörden sei illegal. Sie werde die Untersuchungsergebnisse akzeptieren.

Die Opposition forderte zudem die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission und eine Entschuldigung des Staatsoberhaupts.

Die oppositionelle Demokratische Partei (DP) boykottierte an einem Punkt die Parlamentssitzungen und organisierte Straßenproteste. Als Resultat haben es die Parteien nicht geschafft, fristgerecht bis zum 2. Dezember den Haushaltsplan für das nächste Jahr zu verabschieden.

Die Parteien einigten sich jedoch auf eine Normalisierung des Parlamentsbetriebs und die Einrichtung von Sonderkomitees für politische Reformen und die Reformierung des NIS.

Es gab Kritik, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen Druck von außen erfahren habe.

Der Generalstaatsanwalt Chae Dong-wook trat von seinem Posten angesichts von Vorwürfen zurück, dass er einen unehelichen Sohn habe. Die Opposition behauptete, die Vorwürfe sollten die Untersuchungen gegen den NIS behindern.

Auch gab es interne Schwierigkeiten. Als gegen den früheren Geheimdienstchef Won Sei-hoon zusätzliche Anklagepunkte erhoben wurden, wurde der Leiter des Untersuchungsteams bei der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs abgesetzt, dass er den erforderlichen Befehlsweg umgangen habe.

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