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16. Welttag gegen Todesstrafe: Forderung nach Abschaffung wird laut

2018-10-11

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Anlässlich des 16. Welttags gegen die Todesstrafe am Mittwoch erregt der Streit über deren Abschaffung in Südkorea wieder große Aufmerksamkeit.


Südkorea gilt derzeit als Land, das die Todesstrafe de facto abgeschafft hat. Die Todesstrafe existiert zwar gesetzlich immer noch, seit dem 30. Dezember 1997 hat das Land jedoch keine Todesstrafe mehr vollstreckt. Mit Stand von Ende 2017 haben 106 von weltweit 198 Ländern die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. 36 weitere Staaten haben die Todesstrafe de facto aus der Welt geschaffen. Es besteht weltweit die Tendenz, aus Respekt vor den Menschenrechten und dem Leben die Todesstrafe abzuschaffen.


Auch in Südkorea verlangen viele Menschen nach der Abschaffung der Todesstrafe. Die Nationale Menschenrechtskommission veröffentlichte am Mittwoch eine Meinungsumfrage dazu. Demnach sprachen sich 66,9 Prozent der Befragten für die Abschaffung aus, unter der Voraussetzung, dass es eine Strafe gibt, die die Todesstrafe ersetzen kann. Die Umfrageergebnisse zur Abschaffung der Todesstrafe fallen zwar abhängig vom Zeitpunkt der Untersuchung unterschiedlich aus. Wenn ein grausames Verbrechen geschieht, steigt der Anteil der Gegner. Jedoch gibt es in den meisten Fällen mehr Befürworter der Abschaffung der Todesstrafe als Gegner. Als Grund für die Befürwortung der Abschaffung wurde diesmal die Möglichkeit eines Fehlurteils und die Gefahr von politischem Missbrauch genannt. Auch hieß es, dass die Todesstrafe einen Mord durch die Staatsmacht darstellt.


Trotzdem wird es kaum leicht sein, die Abschaffung der Todesstrafe zu verwirklichen. Es gibt nämlich nicht wenige Personen, die im Falle des Beschlusses der Abschaffung ihren Widerstand zum Ausdruck bringen wollen. 45,5 Prozent sagten laut den am Mittwoch veröffentlichen Umfrageergebnissen, sie würden eine Entscheidung des Staates für die Abschaffung akzeptieren. 47,5 Prozent antworteten hingegen, dass sie dies passiv oder aktiv abblehnen würden.


Bemerkenswert ist, dass die hohe Quote der Befürworter die Existenz einer alternativen Strafe voraussetzt. Als eine solche Strafe wurde verlangt, die lebenslängliche Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf eine bedingte Strafaussetzung (Parole) und einen Strafschadenersatz gleichzeitig anzuwenden.

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