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Gericht fordert Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiter

2018-11-04

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Das Oberste Gericht in Seoul hat in einer Entschädigungsklage ehemaliger Zwangsarbeiter gegen ein japanisches Unternehmen zugunsten der Kläger geurteilt.


Das Richtergremium bestätigte am Dienstag ein Urteil aus unterer Instanz, wonach der japanische Stahlkonzern Nippon Steel&Sumitomo Metal Corporation (NSSM) vier ehemalige Zwangsarbeiter aus Korea mit jeweils 100 Millionen Won (88.000 Dollar) entschädigen muss.


In dem Urteilsspruch hieß es, frühere Entscheidungen japanischer Gerichte seien unter der Voraussetzung getroffen worden, dass die Besetzung Koreas durch die japanische Kolonialmacht legitim gewesen sei. Dies stehe jedoch im Widerspruch zu den Werten der südkoreanischen Verfassung.


Auch hatte das Oberste Gericht in Seoul das Argument, die individuellen Ansprüche auf Entschädigung seien durch das bilaterale Abkommen von 1965 abgegolten, nicht akzeptiert.


Vor japanischen Gerichten waren die Südkoreaner vor 15 Jahren mit ihrer Klage gescheitert. Auch vor südkoreanischen Gerichten hatten sie in erster und zweiter Instanz verloren. Das oberste Gericht hatte jedoch auch damals auf der Seite der Kläger gestanden, woraufhin der Prozess neu aufgerollt wurde. Bei dem neuen Prozess entschied das hohe Gericht in Seoul 2013 zugunsten der Kläger und für eine Entschädigungszahlung durch den japanischen Konzern. Dieses Urteil wurde nun vom Obersten Gericht bestätigt.


Es ist zu erwarten, dass nun zahlreiche ähnliche Klagen von früheren Zwangsarbeitern japanischer Unternehmen folgen werden. Japan, das seine Verantwortung in dieser Angelegenheit leugnet, wird sich höchstwahrscheinlich an den Internationalen Gerichtshof wenden. Die Angelegenheit könnte die Beziehungen zwischen beiden Nachbarländern belasten.

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