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Mindestlohn steigt im kommenden Jahr um 2,87 Prozent

2019-07-12

Nachrichten

ⓒKBS News

Das Ergebnis der Mindestlohnverhandlungen kann als Kompromiss betrachtet werden. Denn die Teilnehmer berücksichtigten schließlich die Sorgen angesichts der wirtschaftlichen Realität.


Mit Rücksicht auf die Nebenwirkungen der drastischen Anhebungen in den beiden Vorjahren wurde das Tempo bei der Erhöhung angepasst, heißt es. Der Chef der Mindestlohnkommission, Park Joon-shik, sagte, dass deren Entscheidung das Ergebnis eines Nachdenkens über schwierige Wirtschaftsbedingungen sei. Die Unternehmerkreise begrüßten die Entscheidung, während sich die Arbeitnehmerkreise dem Beschluss heftig widersetzten.


Die Kommission beschloss, den Mindestlohn für das Jahr 2020 um 240 Won auf 8.590 Won pro Stunde anzuheben. Das entspricht einer Erhöhung um 2,87 Prozent verglichen mit dem Niveau in diesem Jahr. Das ist die geringste Anhebung seit 2010, damals war der Mindestlohn um 2,8 Prozent gestiegen. Damit wurde erstmals seit dem Amtsantritt von Präsident Moon Jae-in im Jahr 2017 eine Erhöhung im einstelligen Bereich beschlossen. Moons Wahlversprechen, den Mindestlohn bis 2020 auf 10.000 Won anzuheben, konnte nicht in Erfüllung gehen.


Die Vertreter von Arbeitnehmern hatten ursprünglich die Anhebung um 19,8 Prozent auf 10.000 Won verlangt. Die Vertreter von Unternehmern hatten dagegen die Kürzung um 4,2 Prozent auf 8.000 Won gefordert. Nach zähen Verhandlungen brachte die Kommission die korrigierten Vorschläge beider Seiten zur Abstimmung. Bei der Abstimmung wurde der abschließende Vorschlag von Unternehmervertreten, die Erhöhung um 2,87 Prozent auf 8.590 Won, angenommen. Sollten die Wachstumsrate und die Inflationsrate berücksichtigt werden, kann de facto von einer Kürzung gesprochen werden. Die Regierung rechnet mit einem Wirtschaftswachstum von 2,4 bis 2,5 Prozent für dieses Jahr und mit einer Inflationsrate von 0,9 Prozent.


Die Unternehmerkreise begründeten ihre Forderung nach der Kürzung mit der schwierigen Wirtschaftslage. Die gestiegenen Personalkosten infolge der deutlichen Anhebung des Mindestlohns hätten den Unternehmen Schwierigkeiten bereitet. Das habe zu einem Konjunkturabschwung geführt. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelhändler und Kleinbetriebe seien in die Enge getrieben worden, hieß es. Südkoreas Wirtschaftsleistung schrumpfte im Auftaktquartal, die Regierung senkte inzwischen ihre Wachstumsprognose. Die Beschäftigungslage verschlechterte sich drastisch. Es kam zu einem Einkommensrückgang unter anderem bei sozial Schwachen.


Diese Situation ist selbstverständlich nicht lediglich auf die deutliche Anhebung des Mindestlohns zurückzuführen. So wie von der Regierung erläutert, hatten externe Faktoren wie der Handelskonflikt zwischen den USA und China und der Konjunkturabschwung in der Halbleiterindustrie einen Anteil an der Situation. Es ist jedoch auch wahr, dass die kräftige Anhebung des Mindestlohns die ohnehin schwierige Lage zusätzlich verschärfte.


Die ursprüngliche Forderung der Arbeitnehmerkreise nach einem Stundenlohn von 10.000 Won war nicht übertrieben. Sie argumentierten, dass eine solche Anhebung für die südkoreanische Wirtschaft und die Gesellschaft verkraftbar sei. Wegen der geänderten Methode zur Berechnung des Mindestlohns sei der Effekt der letzten Anhebung bereits zu einem beträchtlichen Teil ausgeglichen worden. Die Anhebung um 19,8 Prozent stelle daher ein realistisches Niveau dar, sagten sie.


Die Entscheidung der Mindestlohnkommission ist noch nicht endgültig. Das Gremium muss dem Ministerium für Beschäftigung und Arbeit seinen Beschluss vorlegen. Der Minister muss bis 5. August den Mindestlohn endgültig festlegen und bekannt machen. Während dieser Frist können Organisationen von Arbeitnehmern und -gebern Einwände erheben. Sollte er einen Einspruch als begründet einstufen, kann der Arbeitsminister die Mindestlohnkommission um eine neue Beratung bitten. Dieser Fall trat bislang aber noch nie ein.

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