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Parlament verabschiedet drei Gesetze zur Datennutzung

2020-01-10

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Die Nationalversammlung hat am Donnerstag fast 200 Gesetze verabschiedet, die eng mit dem Alltag der Bürger zusammenhängen. Besondere Aufmerksamkeit zogen darunter drei sogenannte Datengesetze auf sich.


Gemeint sind die Änderungsentwürfe zu den Gesetzen zum Schutz persönlicher Informationen, zu Kreditinformationen und zu Datenkommunikationsnetzen. Im Mittelpunkt der Revision steht die Erweiterung des Umfangs persönlicher Daten, die Personen oder Unternehmen sammeln und nutzen dürfen. Ziel ist es, die Big Data-Branche anzukurbeln. Das Ministerium für Wissenschaft und IKT begrüßte die Billigung der Datengesetze und teilte die Absicht mit, die Förderung der Datenindustrie aktiv zu unterstützen.


Mit den neuen Datengesetzen wurden klare Kriterien für die Einstufung bestimmter Daten als persönliche Informationen geschaffen. Dabei sollen die Möglichkeit der Gewinnung neuer Informationen sowie die Zeit, Kosten und Technologie, die für die Identifizierung gebraucht werden, in einem vernünftigen Maße berücksichtigt werden. Anonymisierte Daten, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, fallen nicht unter das Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen.


Die Revision sieht auch die Einführung des Begriffs von sogenannten pseudonymisierten Daten und die Stärkung der Verantwortung der Personen vor, die personenbezogene Daten verarbeiten. Pseudonymisierte Daten dürfen demnach ohne Zustimmung des Informationssubjekts genutzt werden, sollten angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorliegen. Solche Daten können dank der neuen Regelung für die Erstellung von Statistiken, wissenschaftliche Forschung und Datengenerierung verwendet werden, die im öffentlichen Interesse sind. Das Wissenschaftsministerium erläuterte, dass dadurch bei der Durchführung von Projekten, in deren Zuge die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt, Verwirrung vorgebeugt wird.


Mit der Einführung dieses Begriffs wurde zudem eine Grundlage für die Datenfusion geschaffen. In der Folge werden noch verschiedenere Arten von Daten nutzbar sein. Darüber hinaus kann dies dazu führen, dass Daten in weiteren Anwendungsbereichen genutzt werden könnten, beispielsweise für die Entwicklung neuer Technologien, Produkte und Dienstleistungen sowie für die Marktuntersuchung.


Es wird erwartet, dass die Zulassung der Datenfusion zwischen Unternehmen oder Institutionen zur Schaffung innovativer Dienstleistungen führen wird. Beispielsweise werden maßgeschneiderte Versicherungsdienstleistungen ermöglicht, indem Informationen einer Fahrerversicherung und Daten eines Kommunikationsunternehmens über die Fahrgewohnheiten miteinander kombiniert werden. Die Zusammenlegung und Verwendung von Daten in einzelnen Bereichen wie Telekommunikation, Bankwesen und Vertrieb werden den Wert der Daten erhöhen.


Gleichzeitig sollen diejenigen, die für die Verarbeitung persönlicher Daten zuständig sind, größere Verantwortung tragen. Sie sind zu Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Es ist nun verboten, eine bestimmte Person ins Visier zu nehmen. Bei einem Verstoß können eine Ordnungsstrafe und eine strafrechtliche Bestrafung drohen. Die in verschiedenen Ministerien verstreuten Funktionen zur Kontrolle und Überwachung des Schutzes personenbezogener Informationen werden in der Kommission zum Schutz persönlicher Informationen integriert. Die Kommission wird in den Rang eines zentralen Verwaltungsorgans erhoben und unabhängig sein.


Das Wissenschaftsministerium will nach der Billigung der Gesetze aktive Folgemaßnahmen treffen. Das Ressort will die Datennutzung und den -vertrieb erweitern und die Datenfusion sowie Förderung der Datenindustrie aktiv unterstützen. Durch die Verbindung zwischen den letztes Jahr aufgebauten zehn Big-Data-Plattformen will das Ministerium die Produktion von Daten mit neuen Werten fördern und Richtlinien sowie eine Standardvertragsform entwickeln, um den Datenhandel zu beleben. Das Ministerium will zudem eine Arbeitsgruppe zur Belebung der Datenwirtschaft bilden, an der sich die relevanten Behörden beteiligen. Noch im Februar will es ein Maßnahmenpaket für die Unterstützung vorlegen.

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