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2023-10-16
Die Regierung hat beschlossen, das Abtreibungsverbot beizubehalten, jedoch Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche zu erlauben.
Am Mittwoch wurde eine entsprechende Änderung des Strafrechts und des Gesetzes über die Mutter-Kind-Gesundheit angekündigt.
Die Regierung reagierte damit auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts vom April letzten Jahres, nach der das rigide Abtreibungsverbot als nicht verfassungskonform eingestuft wurde. Das Richtergremium entschied, dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den Anfängen der Schwangerschaft die Entscheidungsfreiheit von Frauen verletze. Die bezüglichen Klauseln sollten bis Ende dieses Jahres geändert werden.
Demgemäß wurden im Änderungsentwurf des Strafrechts die Voraussetzungen für eine legale Abtreibung formuliert. Demnach können sich Frauen bis zur 14. Schwangerschaftswoche ohne bestimmte Gründe und auf eigenen Wunsch zu einer Abtreibung entschließen.
In der 15. bis 24. Woche dürfen zusätzlich zu den im Mutter-Kind-Gesundheitsgesetz angeführten Gründen auch aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen Abtreibungen vorgenommen werden. Im aktuellen Gesetz sind Schwangerschaftsabbrüche nur in einigen Ausnahmefällen legal, etwa bei Erbkrankheiten, gesundheitlichen Risiken der Mutter und einer Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung oder Inzest.
Im Falle einer Abtreibung aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen sieht das Gesetz eine Beratung sowie eine Bedenkzeit von 24 Stunden vor. Eine Klausel, die das Einverständnis des Kindsvaters für eine Abtreibung voraussetzt, wurde aus dem Änderungsentwurf gestrichen.
Frauenkreise protestieren, der Änderungsentwurf sei rückwärtsgewandt und nehme die Stimmen der Frauen nicht zur Kenntnis. Sie fordern eine vollständige Abschaffung des Abtreibungsverbots.
Kritiker meinen, dass es keinen Sinn mache, Schwangerschaftsabbrüche zu kriminalisieren, da diese dennoch weit verbreitet seien. Eher führe dies dazu, dass Eingriffe im Verborgenen stattfinden und Frauen dabei ihre Gesundheit ernsthaft gefährden würden.
2023-10-16
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