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Nationalversammlung billigt Gesetzesänderung zu Ermittlungsstelle wegen Beamtenbestechung

2020-12-12

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Die Nationalversammlung hat Änderungen des Gesetzes zur Einrichtung einer Ermittlungsstelle zu Korruption von hochrangigen Beamten gebilligt.


Der Entwurf wurde am Donnerstag bei einer Plenarsitzung des Parlaments mit 187 Fürstimmen und 99 Gegenstimmen bei einer Enthaltung angenommen.


In dem neuen Gesetz wurde die Anzahl der nötigen Stimmen für die Empfehlung eines Kandidaten für den Chefposten der Ermittlungsstelle herabgesetzt. Dafür genügt nun die Zustimmung von fünf der insgesamt sieben Mitglieder des Gremiums, die den Kandidaten empfehlen. Bisher waren mindestens sechs Stimmen erforderlich. Das Oppositionslager, das mit zwei Mitgliedern in dem Gremium vertreten ist, hatte mit seinem Veto bisher die Entscheidung über den Chefposten blockiert, sodass die Ermittlungsstelle seit der Verabschiedung eines bezüglichen Gesetzes im Juli ihre Arbeit nicht aufnehmen konnte.


Das geänderte Gesetz sieht außerdem vor, dass der Parlamentsvorsitzende unter anderem eine Person aus akademischen Kreisen zum Mitglied des Vorschlagsgremiums ernennen kann, wenn eine Partei zehn Tage lang keine Entscheidung darüber trifft. Zudem wurde für Rechtsanwälte die Vorbedingung für den Dienst als Staatsanwalt der Ermittlungsstelle von zehn auf sieben Jahre Anwaltserfahrung gelockert.


Die regierende Minjoo Partei Koreas hatte den Entwurf nach heftigem Widerstand der Opposition im Alleingang durch den zuständigen Ausschuss und in der Plenarsitzung zur Abstimmung gebracht. Die Einweihung des Ermittlungsbüros soll noch vor Jahresende erfolgen.


Gegenstand der Ermittlungen sind Rechtswidrigkeiten und Korruption durch Staatsbedienstete des dritten Grades und darüber und deren Angehörige. Dazu zählen unter anderem Abgeordnete, Vorsitzender und Richter des Obersten Gerichts, Verfassungsrichter, der Premierminister und Beamte seines Sekretariats, Mitglieder des nationalen Wahlkomitees, Richter, Staatsanwälte und hochrangige Polizeibeamte. Untersucht werden Verdachtsmomente zu Machtmissbrauch, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und andere Unregelmäßigkeiten.


Die Ermittlungsstelle wird sich aus 25 Staatsanwälten und 40 weiteren Ermittlern zusammensetzen.

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