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Sammelklagen nun auf sämtlichen Gebieten möglich

2020-09-26

Nachrichten

ⓒKBS News

Die Regierung hat beschlossen, das bisher auf den Börsensektor beschränkt gewesene System der Sammelklage auf sämtliche Bereiche auszuweiten.


Das Justizministerium teilte am Mittwoch mit, dass am 28. September eine Gesetzesänderung für die allgemeine Anwendung der Sammelklage und des Strafschadenersatzes angekündigt werde. 


Bei einer Sammelklage sichert das Urteil im Erfolgsfall nicht nur die Ansprüche des Klägers, sondern ist für alle von dem Sachverhalt Betroffenen relevant. Eine solche Klage konnte bisher ausschließlich bei Verstößen im Wertpapierhandel eingereicht werden. Dem neuen Gesetz  nach soll eine Sammelklage für alle Bereiche gelten, wenn mindestens 50 Personen von dem Sachverhalt betroffen sind. Das Urteil klärt dann die Rechtsfragen für alle Geschädigten, außer denen, die ausdrücklich von dem Prozess zurücktreten. Um die öffentliche Meinung in solchen Fällen zu berücksichtigen, wird in der ersten Instanz des Prozesses ein Geschworenengericht eingesetzt.


Unter Strafschadenersatz versteht man einen Schadensersatz, der einem Kläger über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus zuerkannt wird. Dies betrifft vor allem vorsätzliche Taten mit besonders niederem Beweggrund. Die Regelung ist gegenwärtig in vereinzelten Fällen, die Monopolregulierung und den fairen Handel betreffen, gültig. Die vereinzelten Bestimmungen sollen in Zukunft im Handelsgesetzbuch zusammengeführt und in sämtlichen Bereichen zur Anwendung kommen können.


Unternehmen hatten sich einer Etablierung dieser Regelung immer wieder in den Weg gestellt mit der Behauptung, die Wirtschaftsaktivitäten würden dadurch erheblich eingeschränkt. Protest gibt es auch seitens der Presse. Im Falle einer Erweiterung der Strafschadenersatz-Regelung drohen den Medien für manipulativ verbreitete Falschmeldungen Strafen, welche die Höhe des rechtlichen Schadenersatzes um ein Vielfaches übersteigen.

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