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Südkorea und Japan einigen sich über Sonder-Einreiseverfahren

2020-10-10

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Südkorea und Japan haben sich unter den derzeitigen Corona-Bedingungen auf ein Sonder-Einreiseverfahren für Unternehmer und Geschäftsleute geeinigt.


Seit Donnerstag werden Geschäftsreisende bei der Einreise in das andere Land unter der Bedingung der Erfüllung von bestimmten Auflagen von der zweiwöchigen Quarantänepflicht befreit.


Für Südkoreaner besteht für kurzfristige Aufenthalte zu Geschäftszwecken in Japan nach der Einreise keine Quarantänepflicht, unter der Voraussetzung, dass sie einen negativen Coronatest vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor ihrem geplanten Flug gemacht wurde.


Zu den Auflagen gehört auch eine zweiwöchige Kontrolle des Gesundheitszustands vor der Abreise. Nach der Einreise muss ein erneuter Coronatest am Flughafen gemacht werden. Die Einreisenden müssen zudem zwei Wochen lang, während ihres Aufenthalts in dem Partnerland per Smartphone ihren Gesundheitszustand überprüfen lassen. Für die Zeit des Aufenthalts sind Fortbewegungen nur mit einem Pkw und zu dienstlichen Zwecken erlaubt. Dies gilt umgekehrt für japanische Geschäftsreisende, die nach Südkorea kommen.


Für längerfristige Aufenthalte gilt jedoch weiterhin eine zweiwöchige Quarantänepflicht nach der Einreise. Personen, die jedoch zu besonderen Dienstzwecken länger bleiben wollen, können ebenfalls von der Quarantänepflicht unter verschiedenen Auflagen freigestellt werden.


Japan hatte im März wegen der Coronapandemie ein faktisches Einreiseverbot für Südkoreaner beschlossen. Südkorea reagierte darauf mit der gleichen Maßnahme und der Personenaustausch zwischen beiden Nachbarländern kam seither praktisch zum Erliegen. Japan hatte im Anschluss die Einreise aus 159 Ländern verboten.


Mit Beginn des Oktobers lockerte Japan seine rigorosen Einreisebeschränkungen etwas. Südkoreanische Unternehmer durften wieder einreisen. Mit der diesmaligen Einigung auf das Sondereinreiseverfahren sind nach sieben Monaten die Bedingungen für die Wiederaufnahme des Personenaustausches geschaffen worden.


Japan ist für Südkorea der drittgrößte Handelspartner und das zweitgrößte Partnerland für den Personenaustausch. Jährlich reisen über 300.000 Südkoreaner zu Geschäftszwecken kurzfristig nach Japan. Südkorea hatte zuvor mit China, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indonesien und Singapur ein Sondereinreiseverfahren für Geschäftsleute beschlossen. Japan ist das fünfte Land. Südkorea ist nach Singapur das zweite Land für das Japan Ausnahmen bei der Einreise unter Corona-Bedingungen macht.


Die Einigung auf die gegenseitige Lockerung der Einreisebeschränkungen hat zudem als erstes Ergebnis der Kooperation mit der Regierung des neuen Premierministers Yoshihide Suga eine wichtige Bedeutung. Japans Außenminister Toshimitsu Motegi sagte, Südkorea und Japan seien sehr wichtige Nachbarn. Es sei wichtig, dass als erstes der wirtschaftliche Austausch wieder in Gang gebracht werde.

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