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Hintergrund

Samsung-Erbe Lee Jae-yong auf Bewährung freigelassen

2021-08-14

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Der Vizevorsitzende von Samsung Electronics Lee Jae-yong ist am Freitag vorzeitig aus der Haft entlassen worden.


Das Justizministerium hatte am Montag anlässlich des bevorstehenden Unabhängigkeitstags am 15. August, nach einer Sitzung des zuständigen Prüfausschusses beschlossen, Lees restliche Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen.


Justizminister Park Beom-Kye sagte im Anschluss an die Sitzung, die Entscheidung, Lee als Kandidaten für eine vorzeitige Entlassung aufzunehmen, sei angesichts der Auswirkungen der anhaltenden Corona-Pandemie auf die nationale und globale Wirtschaft getroffen worden. Dabei seien die Stimmung in der Öffentlichkeit sowie das Verhalten des Unternehmers während der Inhaftierung berücksichtigt worden.


Lee Jae-yong war im Januar in einem erneuten Verfahren vor einem Berufungsgericht wegen Bestechung, an der die ehemalige Präsidentin Park Geun-hye beteiligt war, zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Lee hatte bis Ende Juli 60 Prozent seiner Strafe verbüßt und somit die Bedingung für eine vorzeitige Haftentlassung erfüllt.


Der Unternehmer darf jedoch laut Gesetz nicht sofort wieder die Leitung des Konzerns übernehmen. Er unterliegt einer fünfjährigen Beschränkung für die Arbeit bei dem Unternehmen, das direkt mit der Straftat in Verbindung steht.


In Wirtschaftskreisen war die frühzeitige Entlassung des de-facto-Samsungchefs wiederholt gefordert worden. Fünf Wirtschaftsverbände hatten im April beim Präsidialamt eine schriftliche Empfehlung für die Begnadigung Lees eingereicht. Als Grund dafür wurde angegeben, dass sich der globale Wettbewerb in den wichtigsten Geschäftsbereichen der Samsung-Gruppe verschärfe. Wegen der Inhaftierung seines Topmanagers könne der Konzern Entscheidungen bei umfangreichen Investitionen oder Fusionen nicht zügig treffen.


Auch die Öffentlichkeit war gegenüber einer frühzeitigen Haftentlassung positiv eingestellt. In mehreren Umfragen befürworteten über 70 Prozent der Befragten einen Straferlass. Der Anteil der Gegenmeinungen lag bei knapp über 20 Prozent. Arbeitnehmerkreise, Bürgerorganisationen und einige in der Regierungspartei kritisieren jedoch, dass dem Unternehmer Sonderrechte eingeräumt worden seien.

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