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Hintergrund

Regierung will Ratifizierung von Kernübereinkommen der ILO anstreben

2019-05-23

Nachrichten

ⓒKBS News

Die Regierung will die Ratifizierung von drei Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) anstreben. Es handelt sich um die Übereinkommen Nummer 87 und 98 über die Vereinigungsfreiheit und das Übereinkommen 29 über das Verbot der Zwangsarbeit.


Südkorea hat ein weiteres Kernübereinkommen der ILO nicht ratifziert, und zwar das Übereinkommen 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit. Das Abkommen verbietet die Zwangsarbeit als Sanktion wegen der Äußerung politischer Ansichten und als Methode der Rekrutierung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung. Auch die Zwangsarbeit als Maßnahme der Arbeitsdisziplin, als Strafe für die Teilnahme an Streiks und als Maßnahme rassistischer, sozialer, nationaler und religiöser Diskriminierung wird untersagt. Sollte Südkorea das Übereinkommen ratifizieren, muss die Freiheitsstrafe verbunden mit körperlicher Arbeit durch die Haftstrafe ohne eine solche Arbeit ersetzt werden. Daher sei es im Moment kaum möglich, die Ratifizierung des Abkommens anzustreben, so die Regierung.


Unter den drei Konventionen, die die Regierung ratifizieren lassen will, bildet das Übereinkommen 87 den größten Streitpunkt. Das Abkommen betrifft die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts. Es sieht vor, dass eine freiwillige Gründung einer Organisation, der Beitritt dazu, eine freie Wahl von Vertretern und Aktivitäten garantiert werden. Den größten Streitpunkt stellt diesbezüglich Artikel 2 des südkoreanischen Gewerkschaftsgesetzes dar. Die Bestimmung kann als Einschränkung des Gewerkschaftsbeitritts von entlassenen Arbeitnehmern und Arbeitslosen verstanden werden.Bestimmungen dieses Gesetzes und dessen Durchführungsverordnung über die Meldepflicht für die Gewerkschaftsgründung zählen ebenfalls zu den Streitpunkten.


Ein weiterer Streitpunkt im Zusammenhang mit dem Übereinkommen 87 ist, dass die Regierung allein aufgrund ihres eigenen Urteils eine Gewerkschaft als illegal einstufen kann. In einem solchen Fall verliert die Gewerkschaft den Status als legale Gewerkschaft. Davon war die Lehrergewerkschaft KTU im Jahr 2013 betroffen, weil entlassene Lehrkräfte zu ihren Mitgliedern zählten. Problematisch ist auch das Gesetz zu Beamtengewerkschaften, das den Gewerkschaftsbeitritt von öffentlich Bediensteten abhängig von ihrem Dienstrang und den Tätigkeiten beschränkt. Von den 187 Mitgliedstaaten der ILO haben 32 Länder das Übereinkommen 87 nicht ratifziert, dazu zählen Südkorea und die USA.


Das Übereinkommen 98 betrifft das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektiverhandlungen. Im Mittelpunkt stehen der Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung des Vereinigungsrechts und der Schutz der Arbeitnehmer vor gegen Gewerkschaften gerichteten diskriminierenden Handlungen. Auch die gegenseitige Nichteinmischung von Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sowie die Förderung autonomer Kollektivverhandlungen zählen zu den wichtigen Einzelheiten. Ein Streitpunkt in dieser Hinsicht sind Bestimmungen des Gewerkschaftsgesetzes über das Verbot der Lohnzahlung an hauptberufliche Gewerkschaftsfunktionäre sowie das Verbot von dies verlangenden Arbeitskampfmaßnahmen. 21 Staaten einschließlich Südkoreas haben das Abkommen bisher nicht ratifziert.


Das Übereinkommen 29 sieht das Verbot der Zwangsarbeit vor. Jede Art von unfreiwilliger Arbeit unter Androhung einer Strafe ist gemäß dem Abkommen verboten. Jede Arbeit aufgrund der Gesetze über die Militärdienstpflicht, die rein militärischen Zwecken dient, wird jedoch als Ausnahme anerkannt. Neun Länder, darunter Südkorea, haben die Konvention nicht ratifiziert.


In Südkorea gibt es Systeme, die gegen das Übereinkommen 29 verstoßen können. Dazu zählt der Wehrersatzdienst. Die Regierung geht jedoch nicht davon aus, dass das System vollständig im Widerspruch zu dem Abkommen steht.

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