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Hintergrund

Präsidialamt: Japans Exportrestriktionen haben vergeltenden Charakter

2019-07-05

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Nach Einschätzung des südkoreanischen Präsidialamtes haben Japans Exportrestriktionen vergeltenden Charakter.


Es gibt ausreichende Gründe dafür, warum Japans Entscheidung für die Verschärfung der Kontrollen von Exporten von Halbleiter- und Display-Materialien nach Südkorea als Verstoß gegen das Völkerrecht eingestuft wurde. Das Präsidialamt oder Cheong Wa Dae argumentiert, dass ein eindeutiger Verstoß gegen internationale Handelsnormen vorliege. Die Regierung erwägt nun, Japan vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu verklagen. Sie greift zu verschiedenen Strategien, darunter bilaterale Diskussionen und diplomatische Aktivitäten, um die Ungerechtigkeit der japanischen Maßnahme bekanntzumachen.


Hinsichtlich einer eventuellen Klage vor der WTO gilt es als sehr wahrscheinlich, dass sie auf Artikel 11 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) beruhen wird. Die Bestimmung verbietet mengenmäßige Beschränkungen außer in einigen Sonderfällen. Japan verschärfte die Exportkontrollen gegenüber Südkorea von drei für die Produktion von Halbleitern und Displays unerlässlichen Materialien. Die Materialien wurden von der Liste der Waren gestrichen, für die eine umfassende Exportgenehmigung ausreicht. Demnach müssen japanische Hersteller nun für jeden Vertrag mit südkoreanischen Unternehmen eine behördliche Genehmigung einholen, um diese Stoffe in den Nachbarstaat exportieren zu dürfen. Das entspreche einer mengenmäßigen Beschränkung, so Seoul.


Laut Beobachtern wird Japan sehr wahrscheinlich seine Maßnahme mit der nationalen Sicherheit begründen, sollte Südkorea eine Klage auf der Grundlage von Artikel 11 des GATT einreichen. WTO-Normen sehen zwar vor, dass der Handel aufgrund der nationalen Sicherheit sanktioniert werden kann. Die entsprechende Bestimmung war jedoch selten in der Praxis angewandt worden, bevor die Trump-Regierung in den USA die Arbeit aufnahm. Nach deren Amtsantritt verhängten die USA aus Sicherheitsgründen hohe Zölle gegen Stahl- und Aluminiumimporte. Ein weiteres Beispiel ist, dass Russland mit dem Hinweis auf die nationale Sicherheit den Transit ukrainischer Güter durch sein Territorium verbot. Das Berufungsgremium der WTO urteilte im April dieses Jahres zugunsten Russlands.


Japan arbeitet an gesetzlichen Änderungen, um Südkorea von seiner weißen Liste der freundlichen Länder zu streichen, denen eine Vorzugsbehandlung im Handel gewährt wird. Japan bereitet sich offenbar auf einen möglichen Streit vor der WTO vor.


Japans Haltung kann als widersprüchlich betrachtet werden. Das Land hatte 2014 den Streit mit China wegen dessen Exportbeschränkungen vor der WTO gewonnen. China hatte im Jahr 2010 inmitten des Gebietsstreits mit Japan um die Senkaku-oder Diaoyu-Inseln die Ausfuhren Seltener Erden begrenzt. Damals hatte Tokio argumentiert, dass Chinas Maßnahme das internationale Angebot einschränke und die Weltwirtschaft bedrohe. Die aktuelle Maßnahme Japans gegen Südkorea ist mit dem damaligen chinesischen Schritt vergleichbar, den Tokio kritisiert hatte.


Es ist auch widersprüchlich, dass Japan seine Exportkontrollen mit der nationalen Sicherheit begründete und sich dabei auf das Wasssenaar-Abkommen beruft. Das Abkommen ist eine Grundlage für das multilaterale System für Exportkontrollen strategischer Güter. Demnach gilt eine Exportkontrolle, sollte ein begründeter Verdacht bestehen, dass Exportgüter als Waffen genutzt werden. Dies darf sich jedoch weder gegen ein bestimmtes Land richten noch zivile Geschäfte mit einer guten Absicht hemmen. Japans Entscheidung zielt allein auf Südkorea ab und begrenzt den Handel zwischen privaten Unternehmen in beiden Ländern, dem eine gute Absicht zugrunde liegt. Das entspricht nicht dem Grundsatz des Wassenaar-Abkommens.


Japans Maßnahme steht auch im Widerspruch zu der Erklärung, die beim G20-Gipfel Ende Juni in Osaka angenommen wurde. Darin steht, dass ein freies, faires und nicht diskriminierendes Handelsumfeld geschaffen werden soll. Japan war als Gastgeber federführend bei der Annahme der Erklärung. Noch bevor die Tinte getrocknet war, verletzte das Land dieses Gebot gleich wieder.

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