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Hintergrund

Seoul widerspricht Tokio wegen Bezeichnung von Trostfrauen als Sexsklavinnen

2019-11-12

Nachrichten

ⓒKBS News

Die Bezeichnung der Trostfrauen des japanischen Militärs als „Sexsklavinnen“ ist international gebräuchlich. Die Bezeichnung ist folglich nicht umstritten. Daher ist es nicht richtig, dass Japan in seinem diesjährigen diplomatischen Blaubuch behauptet, dass die Trostfrauen nicht als Sexsklavinnen bezeichnet werden sollten.


Japan behauptet unter anderem, dass die südkoreanische Regierung damit einverstanden gewesen sei, auf den Ausdruck „Sexsklavinnen“ zu verzichten. Die südkoreanische Regierung meint, dass die von ihr verwendete offizielle Bezeichnung „Frage der Trostfrauen des japanischen Militärs“ sei. Das sei unabhängig davon, ob auch der Ausdruck „Sexsklavinnen“ für die Trostfrauen verwendet wird.


Es ist nicht bekannt, aus welchem Grund Japan plötzlich Erläuterungen zur Bezeichnung „Sexsklaverei“ in sein Blaubuch aufnahm. Ebenfalls haltlos ist seine Behauptung, dass Südkorea bei der Einigung über die Angelegenheit der Trostfrauen im Jahr 2015 dem Verzicht auf den Ausdruck „Sexsklavinnen“ zugestimmt habe. Das japanische Außenministerium ließ diesbezügliche Fragen der südkoreanischen Medien unbeantwortet.


Die Bezeichnung „Sexsklavinnen“ wird heutzutage in der internationalen Gemeinschaft allgemein verwendet. Die Trostfrauen des japanischen Militärs im Zweiten Weltkrieg wurden gegen ihren Willen verschleppt. Deshalb ist es angemessen, sie als Sexsklavinnen zu betrachten. Japan will jedoch die Bezeichnung mit allen Kräften vermeiden. Damit will Japan sein Argument untermauern, dass die Trostfrauen nicht zwangsmobilisiert worden seien und die Regierung daher keine Verantwortung dafür trage.


Es war nicht Südkorea, sondern ein Japaner, der als Erster die Trostfrauen des japanischen Militärs als Sexsklavinnen definierte. Der japanische Rechtsanwalt Etsuro Totsuka hatte im Jahr 1992 vor den Vereinten Nationen die Trostfrauen als Sexsklavinnen bezeichnet. Er kritisierte das diesjährige Blaubuch des japanischen Außenministeriums und sagte, dass darin Unsinn stehe.


Die Bezeichnung „Sexsklavin“ wurde inzwischen von wichtigen internationalen Organisationen anerkannt. Ein Paradebeispiel hierfür ist ein UN-Bericht von 1996, der von der damaligen UN-Sonderberichterstatterin Radhika Coomaraswamy verfasst wurde. Coomaraswamy wurde 1994 zur Sonderberichterstatterin der seinerzeit vorhandenen Menschenrechtskommission des UN-Wirtschafts- und Sozialrats ernannt. Ihre Aufgabe lag darin, Ursachen und Ergebnisse von Gewalt gegen Frauen in der Welt zu untersuchen. Dazu zählten Morde, organisierte Vergewaltigung, Sexsklaverei und alle Arten sexuellen Missbrauchs.


In dem sogenannten Coomaraswamy-Bericht wird die Frage der Trostfrauen des japanischen Militärs unter der Überschrift „Trostfrauen“ behandelt. Der Bericht weist darauf hin, dass die japanische Armee systematisch Frauen aus Japans Kolonien und besetzten Ländern entführt und zwangsweise mobilisiert habe. Um die Lage zu untersuchen, besuchte sie Süd- und Nordkorea sowie Japan. Der Bericht befasst sich besonders tiefgründig mit der Frage der koreanischen Trostfrauen. Darin sind neben der Definition des Begriffs sowie dem geschichtlichen Hintergrund auch Zeugenaussagen von Opfern enthalten und es wird auf die Verantwortung einzelner Regierungen hingewiesen. Die Trostfrauen werden darin als Sexsklavinnen definiert, der japanischen Regierung wird dazu geraten, die Tatsache anzuerkennen und rechtliche Verantwortung dafür zu übernehmen.


Daher handelt es sich bei der Bezeichnung „Sexsklavinnen“ nicht um Südkoreas Behauptung, sondern um einen von der Weltgemeinschaft allgemein anerkannten Begriff. Das heißt, dass sich die Tatsache der Sexsklaverei durch das japanische Militär auch dann nicht leugnen lässt, wenn Japan den Ausdruck nicht verwendet.

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