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Hintergrund

WTO setzt im Streit zwischen Südkorea und Japan Expertenpanel ein

2020-08-01

Nachrichten

ⓒ Getty Images Bank

Das Streitbeilegungsgremium der WTO (DSB) hat beschlossen, ein Expertenpanel einzusetzen, das sich mit dem Handelsstreit zwischen Südkorea und Japan wegen Japans Exportrestriktionen befassen wird. 


Die Entscheidung wurde am Mittwoch bei der regelmäßigen Sitzung des DSB in Genf auf Ersuchen Südkoreas getroffen. 


Südkorea hatte den Antrag damit begründet, dass Japans Exporteinschränkung für die südkoreanische Wirtschaft große Verluste verursache, die globale Wertschöpfungskette durcheinander bringe und einen politischen Beweggrund habe. 


Wegen Japans verschärften Auflagen habe sich der Export von Fotolack, fluoriertem Polyimid und hochreinem Fluorwasserstoff nach Südkorea unnötigerweise verzögert. Darüber hinaus seien für südkoreanische Unternehmen zusätzliche Unwägbarkeiten und Kosten entstanden. Da es sich um Schlüsselmaterialien für Halbleiter und Displays handele, die für die Elektronikindustrie weltweit unentbehrlich seien, brächten Japans Exportrestriktionen globale Wertschöpfungsketten durcheinander. Weil die Maßnahme außerdem politisch motiviert sei, stelle sie einen Verstoß gegen WTO-Abkommen dar. 


Die Einrichtung eines Panels stand bereits bei der DSB-Sitzung im letzten Monat auf der Tagesordnung, kam jedoch wegen Japans Einspruch nicht zustande. Gemäß der WTO-Regelung wurde bei der zweiten Sitzung die Forderung Südkoreas als beschwerdeführende Partei automatisch akzeptiert, da diese nicht einstimmig abgelehnt worden war. 


Entsprechend der Entscheidung wird ein Streitschlichtungsgremium gebildet, das nach sechs Monaten ein Urteil fällt. Falls eine Partei das Urteil nicht akzeptiert, wird eine zweite Instanz den Fall behandeln. Das WTO-Berufungsgremium ist jedoch seit Dezember nicht beschlussfähig, da die Amtszeit zweier Richter ausgelaufen war und die Posten vakant blieben. Es ist daher unklar, welchen Gang das Streitschlichtungsverfahren nehmen wird. 


Südkorea hatte das seit Ende letzten Jahres ausgesetzt gewesene Beschwerdeverfahren im Juni wieder aufgenommen, nachdem Japan den Forderungen nach der Aufhebung der Handelsrestriktionen nicht nachgekommen war. 

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