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Hintergrund

Kabinett ebnet Weg für Neuerungen bei elektronischer Signatur

2020-12-05

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Das Kabinett hat die Durchführungsbestimmung zu dem geänderten Gesetz für elektronische Signatur verabschiedet.


Demnach werden am 10. Dezember die von öffentlichen Stellen ausgestellten Zertifikate für die elektronische Identifizierung abgeschafft. In Zukunft übernehmen private Dienstleister diese Aufgabe. Dem Nutzer bleibt damit die aufwendige und risikobehaftete Installierung von Active-X erspart. Die Identitätsprüfung zum Zwecke von Bankgeschäften kann zudem in Zukunft auch online am PC oder per Mobiltelefon erfolgen, ohne persönlich zur Bank gehen zu müssen.


Das neue Signaturgesetz legt die Anforderungen für private Zertifizierungsdiensteanbieter sowie das Verfahren für die Auswahl der Prüf- und Bestätigungsstellen, die die Einhaltung bzw. Umsetzung dieser Anforderungen prüfen, fest.


Die öffentlichen Zertifikate wurden 1999 eingeführt und dienten dem Nachweis der Identität in verschiedenen Bereichen der digitalen Transaktionen wie beispielsweise dem internetbasierten Geschäftsverkehr, online getätigten Finanztransaktionen, Beantragung von Amtsdokumenten oder Steuererklärung und -zahlung über das Internet. Diese wurden von einer von der Regierung beglaubigten Stelle ausgegeben und erfüllten technisch gesehen den gleichen Zweck wie früher die Identifizierung einer Person durch den Abgleich ihres Gesichts mit dem Bild auf dem Personalausweis.


Da die Zertifizierung auf Active-X-Programmen beruht und diese oft ohne Absicht des Nutzers seine Festplatte formatieren und unerwünschte Programme auf den Rechner laden, gab es immer wieder Beschwerden gegen diese Art der Identitätsprüfung. Es wurden daraufhin Schritte zur Verbesserung des Systems unternommen und im Mai verabschiedete das Parlament ein entsprechendes Gesetz.

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