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Hintergrund

Aussetzung von Haftbefehlen soll möglich werden

2021-09-25

Nachrichten

ⓒKBS News

Das oberste Gericht in Südkorea will offenbar ein System der bedingten Freilassung auf der Stufe der Erlassung des Haftbefehls einführen.


Mit bedingter Freilassung ist gemeint, dass der Haftrichter bereits bei der Erlassung des Haftbefehls unter bestimmten Bedingungen den Beschuldigten freilassen, bzw. den Vollzug des Haftbefehls aussetzen kann. Zu diesen Bedingungen gehören unter anderem Zahlung einer Kaution, das Bürgen für die Meldepflicht durch eine dritte Person oder die Anweisung, den Wohn- oder Aufenthaltsort nicht zu verlassen.


Wie aus juristischen Kreisen verlautete, finden im Gremium für Justizverwaltung des Obersten Gerichts seit März entsprechende Erörterungen statt.


Dem gegenwärtigen Gesetz nach wird eine Person, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, zwingend in Haft genommen. Erst in der Haft kann sie eine Freilassung gegen Kaution beim Gericht beantragen. Um kein Risiko einzugehen, entscheiden sich Richter in den meisten Fällen dafür, einem Haftantrag stattzugeben. Es wurde daher wiederholt die Kritik vorgebracht, dass mit der routinemäßigen Verhaftung von Verdächtigen gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung verstoßen werde. Der Freiheitsentzug stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte des betroffenen Bürgers dar, hieß es.


In juristischen Kreisen fällt das Urteil über die geplante Änderung überwiegend positiv aus. Bei einer im Mai vom Gremium für Justizverwaltung durchgeführten Umfrage befürworteten 82 Prozent der Richter und 94 Prozent der Rechtsanwälte ein solches System. In den meisten führenden Industriestaaten wie den USA, Deutschland und Frankreich gibt es ein ähnliches System, demnach ein Haftbefehl gegen eine Kaution ausgesetzt werden kann.


Es gibt aber auch Bedenken, dass damit reiche Beschuldigte die Möglichkeit hätten, sich freizukaufen. Die Staatsanwaltschaft befürchtet außerdem, dass Richter zu viele Befugnisse bekommen und Ermittlungen dadurch behindert werden. In der Vergangenheit war bereits der Versuch, eine ähnliche Regelung einzuführen, am Widerstand der Staatsanwaltschaft gescheitert.

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