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Welt

Taiwan führt gleichgeschlechtliche Ehe ein

#Asien Kompakt l 2019-05-22

Kreuz und Quer durch Korea

© YONHAP News

Taiwan hat als erstes asiatisches Land die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. Das Parlament in Taipeh stimmte für ein Gesetz, das gleichgeschlechtliche Beziehungen rechtlich verheirateten Paaren gleichstellt. 


Das neue Gesetz sieht vor, dass homosexuelle Ehepaare zunächst einen „dauerhaften exklusiven Bund“ eingehen und später die Eintragung als Ehepartner beantragen können. Sie sollen damit beispielsweise bei Steuern, Versicherungen und dem Sorgerecht für Kinder, dieselben Rechte haben wie andere Ehepaare. 


Das Parlament folgte damit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht des Inselstaates hatte im Mai 2017 ein Urteil zugunsten homosexueller Ehepaare gefällt und der Regierung eine Frist von zwei Jahren gegeben, um entsprechende Gesetzesänderungen vorzunehmen. Im vergangenen Jahr hatten die Bürger der Inselrepublik bei einem Referendum noch gegen die Homo-Ehe gestimmt. 


Taiwan ist eines der liberalsten asiatischen Länder, was die Rechte von Schwulen, Lesben und Transsexuellen angeht. 2003 wurde ein Gesetz zugunster verschiedener Menschenrechte ausgearbeitet, das auch die Ehe für Homosexuelle und Adoptionen ermöglichen würde. Dieses Gesetz wurde aber damals vom Kabinett nicht gebilligt. Im Jahr 2007 verabschiedete die Inselrepublik ein Gesetz, das die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Orientierung verbietet.Seit 2015 genehmigten die größeren, regierungsunmittelbaren Städte und einige weitere Gemeinden Taiwans gleichgeschlechtlichen Paaren die Registrierung als gemeinsamer Haushalt in den kommunalen Haushaltsregistern. Dies bedeutete aber noch keine rechtliche Gleichstellung mit herkömmlichen Lebensgemeinschaften. 2017 entschied das Verfassungsgericht in Taiwan, dass die gleichgeschlechtliche Ehe innerhalb von zwei Jahren vom Gesetzgeber zu ermöglichen ist. 


Die Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe wird jedoch in einem gesonderten Gesetz festgelegt. In dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird die Ehe weiterhin als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert.

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