Die Staatsanwaltschaft hat die von Ex-Präsidentin Park Geun-hye beantragte Aussetzung des Strafvollzugs erneut nicht erlaubt.
Die Entscheidung teilte die Staatsanwaltschaft Seoul Zentral nach der Prüfung des Antrags durch ein zuständiges Gremium am Montag mit. Es könne kaum davon ausgegangen werden, dass Park derzeit nicht in der Lage sei, die Haftstrafe zu verbüßen.
Die Staatsanwaltschaft untersuchte Parks Gesundheitszustand und wurde von externen medizinischen und juristischen Experten beraten. Sie kam daraufhin zu dem Schluss, dass Parks Gesundheitszustand durch den Strafvollzug weder deutlich beeinträchtigt werde, noch Lebensgefahr bestehe.
Der Rechtsanwalt der wegen Korruptionsvorwürfen verurteilten Politikerin hatte am Donnerstag die Aussetzung des Strafvollzugs beantragt. Als Grund wurden die Behandlung ihrer chronischen Krankheit sowie eine gesundheitliche Gefährdung genannt.
Park hatte bereits im April die Strafaussetzung beantragt, die abgelehnt worden war.