Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit will bis Jahresende über eine eventuelle Verlängerung der Gnadenfrist für die verkürzte maximale Wochenarbeitszeit entscheiden.
Vizearbeitsminister Im Seo-jeong sagte am Mittwoch vor der Presse, man müsste bezüglich einer Verlängerung der Gnadenfrist noch die Situation beobachten. Es werde erwartet, dass der Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsrat, ein Beratungsgremium zwischen Regierung, Arbeitgebern und –nehmern, Diskussionen über die Angelegenheit führen werde.
Die Regierung müsste noch binnen Jahresfrist ihre Position festlegen, da die Gnadenfrist Ende Dezember auslaufe, hieß es weiter.
Die maximale Wochenarbeitszeit von 52 Stunden trat im Juli in Kraft. Die Regierung gewährte jedoch auf Wunsch von Unternehmern eine sechsmonatige Gnadenfrist. Nun werden besonders in Unternehmerkreisen Stimmen laut, die eine Verlängerung der Frist verlangen.