Japan hat Südkorea aufgefordert, auf seine Forderung nach diplomatischen Konsultationen wegen der Urteile des südkoreanischen Obersten Gerichtshofs zur Zwangsarbeit zur japanischen Kolonialzeit binnen 30 Tagen zu antworten.
Wie am Sonntag bekannt wurde, habe Japan dies verlangt, als es am 9. Januar um Konsultationen bat. Dies erfolgte, nachdem ein Gericht die Beschlagnahme von Vermögen eines japanischen Unternehmens in Südkorea für die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter genehmigt hatte.
Im Abkommen über Ansprüche zwischen beiden Ländern steht, dass ein Konflikt über dessen Deutung und Umsetzung zunächst über einen diplomatischen Kanal geklärt werden sollte. Jedoch gilt in einem solchen Fall keine verbindliche Frist für eine Antwort.
Die südkoreanische Regierung will gründlich überprüfen, ob sie auf Japans Forderung nach diplomatischen Konsultationen eingehen will. Jedoch wolle sie sich nicht an eine Frist binden, hieß es.
Gemäß dem Abkommen soll ein Schlichtungsausschuss eingesetzt werden, wenn bei diplomatischen Diskussionen keine Lösung gefunden werden kann. Südkorea ziehe eine solche Lösung aber nicht in Erwägung.