Ein Gesetz zu Internetbanken tritt zum 17. Januar in Kraft.
Das teilte die zuständige Finanzbehörde am Montag mit. Das Sondergesetz wurde im September im Parlament verabschiedet.
Das Gesetz erlaubt einem IKT-Unternehmen, bis zu 34 Prozent der Anteile an einer Internetbank zu besitzen. Das Industriekapital darf ursprünglich nur bis zu vier Prozent der stimmberechtigten Anteile (zehn Prozent der nicht stimmberechtigten Anteile) an einer Bank besitzen.
Damit soll grundsätzlich verhindert werden, dass ein Konglomerat in den Besitz einer ganzen Bank kommt.
Um Innovationen in der Finanzbranche zu fördern, wird nun jedoch Konzernen, die sich auf die Informations- und Kommunikationstechnologie konzentrieren, eine Ausnahme gewährt.