Ausländische Staatsbürger sind ab Mitte Juli krankenversicherungspflichtig, sollten sie sich länger als sechs Monate in Südkorea aufhalten.
Die entsprechende Versicherungspflicht gelte ab dem 16. Juli für Ausländer und Auslandskoreaner, teilte der nationale Krankenversicherer National Health Insurance Service (NHIS) am Donnerstag mit.
Ausländer, die für ein Studium nach Südkorea kommen, oder Heiratsmigranten sollen demnach unmittelbar nach ihrer Einreise der Krankenversicherung beitreten. Bisher konnten Ausländer mit Ausnahme von versicherten Angestellten freiwillig entscheiden, ob sie der Krankenversicherung beitreten.
NHIS erwartet, dass aufgrund der Änderung etwa 400.000 Ausländer zusätzlich der Krankenversicherung beitreten werden. Ihr Versicherungsbeitrag soll mindestens 110.000 Won (93 Dollar) im Monat betragen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs drohen Nachteile. Die Behandlungskosten können nicht von der Krankenversicherung gedeckt werden. Bei einer Visaverlängerung kann die Aufenthaltserlaubnis eingeschränkt werden.