Ausländische Staatsbürger müssen der nationalen Krankenversicherung beitreten, wenn sie sich länger als sechs Monate in Südkorea aufhalten.
Eine entsprechende Revision der Durchführungsverordnung zum Krankenversicherungsgesetz sei am Dienstag auf der Kabinettssitzung verabschiedet worden, teilte das Gesundheitsministerium mit.
Die entsprechende Versicherungspflicht gelte ab dem 16. Juli für Ausländer und Auslandskoreaner.
Im Falle ausbleibender Zahlungen des Versicherungsbeitrags müssen Behandlungskosten vollständig selbst übernommen werden.
Ausländer, die gemäß Gesetzen und Versicherungen ihres Landes der Krankenversicherung in Südkorea nicht beitreten müssen, können von der Beitrittspflicht befreit werden, wenn sie dies beantragen.