Ein Gericht in Südkorea eröffnet heute die erste Verhandlung über eine Entschädigungsklage von Opfern der Sexsklaverei des japanischen Militärs gegen die japanische Regierung.
Die erste Gerichtsanhörung findet vor dem Bezirksgericht Seoul Zentral statt, und zwar drei Jahre nach der Einreichung der entsprechenden Klage.
Eine Gruppe von Opfern der Sexsklaverei und Hinterbliebenen von verstorbenen Opfern hatte im Dezember 2016 aus Protest gegen die 2015 von Seoul und Tokio unterzeichnete Einigung über die Trostfrauenfrage eine Entschädigungsklage eingereicht. Die 20 Klägerinnen und Kläger fordern, dass die japanische Regierung 100 Millionen Won Entschädigung pro Opfer zahlt.
Der Prozess wurde jedoch mehrmals vertagt, weil die japanische Regierung das Verfahren mit dem Hinweis auf die Staatenimmunität ablehnte. Der Grundsatz besagt, dass ein Staat nicht zwangsweise vor einem ausländischen Gericht angeklagt werden darf.
Daraufhin entschied sich das südkoreanische Gericht für eine öffentliche Zustellung und machte im Mai die Klage in seinem Aushang publik.