Ein Gesetzentwurf für den Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen ist heute im parlamentarischen Verteidigungsausschuss verabschiedet worden.
Demnach werden die Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen künftig einen Ersatzdienst ableisten können. Dies soll unter anderem in Gefängnissen möglich sein.
Die Dienstdauer soll bei 36 Monaten liegen, und damit deutlich länger als die 21 Monate beim Heer, 23 Monate bei der Marine und 24 Monate bei der Luftwaffe.
Im Juni hatte das Verfassungsgericht geurteilt, dass die Kriminalisierung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen nicht verfassungsgemäß sei. Bis spätestens Ende kommenden Jahres sollte eine Gesetzesänderung vorgenommen werden, damit ein Ersatzdienst für junge Menschen geschaffen wird, die den Dienst an der Waffe ablehnen.