Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat der Oberste Gerichtshof beschlossen, vorübergehend keine Gerichtsverhandlungen durchzuführen.
Dies erfolgte, nachdem Südkorea wegen Covid-19 die höchste Warnstufe beschlossen hatte.
Das höchste Gericht wies die Gerichte in jeder Instanz an, bis 6. März für zwei Wochen gemäß der Sommer- und Winterpause ihre Verhandlungstermine anzupassen.
Die Staatsanwaltschaft beschloss, für eine Weile auf Zwangsuntersuchungen wie Vorladungen von Verdächtigen möglichst zu verzichten. Diese sollen durch schriftliche Befragungen und telefonische Befragungen ersetzt werden.
Die Gefangenen in den Gefängnissen, Untersuchungsgefängnissen und weiteren Haftanstalten dürfen seit dem gestrigen Montag vorläufig keine Besucher empfangen.
Das Justizministerium will die Aufenthaltsdauer von 136.000 registrierten Ausländern, deren Aufenthaltsfrist bald abläuft, vorerst bis 30. April verlängern. Damit soll verhindert werden, dass Ausländer öffentliche Institutionen besuchen.