Das Justizministerium will die bald auslaufende Aufenthaltsdauer von rund 60.000 registrierten Ausländern von Amts wegen um drei Monate verlängern.
Der Schritt erfolge im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung, teilte das Ministerium am Donnerstag mit.
Es würden Bemühungen um die Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung fortgesetzt, die Kampagne für eine intensive soziale Distanzierung sei bis 19. April verlängert worden. Weil verstärkt Behördenbesuche von Ausländern im April für die Verlängerung der Aufenthaltsdauer erwartet würden, habe das Ressort eine Verlängerung von Amts wegen beschlossen, hieß es.
Dies gilt für etwa 60.000 registrierte Ausländer, die sich legal in Südkorea aufhalten und deren Aufenthaltsdauer im Zeitraum bis 31. Mai abläuft. Diejenigen, deren Verbleib unbekannt ist oder die sich illegal im Land aufhalten, sind davon nicht betroffen.
Diejenigen Ausländer, die bereits eine Verlängerung beantragten, derzeit im Ausland sind oder die Krankenversicherungsprämie und Steuern nicht fristgemäß gezahlt haben, sind davon ausgenommen. Auch für Inhaber der Arbeitsvisa für Nichtprofessionelle (E-9) und für Schiffsbesatzungen (E-10) gilt die Regelung nicht.