Die Stadt Seoul hat den Betreibern von Quasi-Vergnügungsbetrieben angeordnet, die Hygiene- und Abstandsregeln zur Eindämmung einer Corona-Infektion einzuhalten.
Gemeint sind Betriebe, die zwar als Restaurant registriert sind, jedoch alkoholische Getränke anbieten und in denen getanzt werden kann.
Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift machte Bürgermeister Park Won-soon am Montag vor der Presse bekannt. In solchen Einrichtungen sollten die sieben Regeln zur Corona-Eindämmung eingehalten werden. Gegen Betriebe, die dagegen verstoßen, wolle er ein Versammlungsverbot verhängen. Zugleich würden sie rechtlich zur Verantwortung gezogen, hieß es.
Anlass ist die zunehmende Zahl der Corona-Infektionen unter Besuchern von Klubs in Itaewon. Die Stadtverwaltung sicherte sich die Listen mit den Namen von 5.517 Diskothekenbesuchern, 3.112 von ihnen konnten jedoch noch nicht erreicht werden.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Betroffenen Anrufe absichtlich nicht entgegennehmen oder eine falsche Telefonnummer angegeben hatten. Sie will demnach allen Personen ermöglichen, sich anonym testen zu lassen.