Die Corona-Pandemie erleichtert Ausländern mit koreanischen Ehepartnern, das Visum für Heiratsmigranten zu erwerben.
Ausländern mit koreanischen Ehepartnern, die mit einem kurzfristigen Visum nach Korea kamen, dürfen vorübergehend das Visum für Heiratsmigration (F-6) erwerben, teilte das Justizministerium mit.
Das Ministerium begründet die Einführung der Maßnahme mit den wegen der Corona-Pandemie erschwerten Ein- und Ausreisebedingungen.
Von der Maßnahme werden Ausländer profitieren, die vor dem 12. April mit kurzfristigen Visa (B-1, B-2 und C-3) nach Südkorea kamen.
Die Änderung des Visums kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.