Die Nationale Menschenrechtskommission hat die Einführung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes gefordert.
Die Kommission unterbreitete im Anschluss an eine Plenarsitzung am Dienstag eine entsprechende Forderung. Sie veröffentlichte damit erstmals seit 2006 eine offizielle Meinung zur Gesetzgebung für ein Diskriminierungsverbot.
Das Gremium legte auch einen Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz vor. Darin werden die Diskriminierungsgründe in 21 Kategorien eingeteilt, darunter Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung und Beschäftigungsform.
Der Begriff der Diskriminierung wird konkret erläutert. Demnach werden körperliche und psychische Belästigungen sowie sexuelle Belästigungen als Diskriminierung betrachtet.
Zuvor hatte die Gerechtigkeitspartei am Montag ein umfassendes Anti-Diskriminierungsgesetz dem Parlament eingereicht.