Die Petition einer früheren Transgender-Unteroffizierin, ihre Entlassung zurückzunehmen, ist zurückgewiesen worden.
Das Heer teilte heute mit, bei einer Prüfung der Petition von Byun Hee-soo keine Gesetzwidrigkeit der Maßnahme festgestellt zu haben. Die Entlassung aus dem Dienst sei gemäß gesetzlichen Kriterien und Verfahren rechtmäßig erfolgt.
Byun hatte ihren Dienst als Mann begonnen und sich letztes Jahr während ihres Urlaubs im Ausland einer Geschlechtsumwandlung unterzogen.
Nach der Operation war die Unteroffizierin bei einer medizinischen Pflichtuntersuchung als Person mit geistiger Behinderung dritten Grades eingestuft worden. Daraufhin hatte die Armee im Januar Byuns Entlassung beschlossen.
Sie hatte im Februar beim Heereshauptquartier eine Petition gegen die Entscheidung eingereicht. Die Prüfung erfolgte Ende Juni.