Japan erlaubt sich dort aufhaltenden Koreanern die Wiedereinreise, sollten sie wegen des Begräbnisses eines Verwandten vorläufig das Land verlassen haben.
Diese Position teilte ein Beamter der japanischen Einwanderungsbehörde am Sonntag mit.
In einem solchen Fall dürften Ausländer, die sich in Japan aufhalten, auch wieder einreisen, sollten sie ein Land oder eine Region besuchen, für die ein Einreiseverbot gelte, hieß es.
Man sollte einem für Ein- und Ausreisekontrolle zuständigen Mitarbeiter am Flughafen den Grund für eine vorläufige Ausreise erläutern. Dann werde man darüber informiert, bei der Wiedereinreise Dokumente für die Bestätigung des Verwandtschaftsverhältnisses mit dem Toten oder der Bestattung vorzulegen, sagte der Beamte.
Ausnahmen gelten auch für den Besuch bei einem schwer kranken Verwandten, für die medizinische Versorgung des Ausreisenden selbst, die Geburt und einen Auftritt als Zeuge vor Gericht.
Japan verbietet angesichts der Corona-Ausbreitung die Einreise aus 129 Ländern und Gebieten, einschließlich Südkoreas grundsätzlich.