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Nationales

Strengere Strafzumessungsrichtlinien für digitale Sexualverbrechen vorgelegt

Write: 2020-09-15 09:30:15Update: 2020-09-15 18:49:06

Photo : YONHAP News

Die Strafzumessungskommission des Obersten Gerichtshofs hat neue Strafzumessungsrichtlinien vorgelegt, um digitale Sexualstraftäter härter bestrafen zu können.

Laut den neuen Richtlinien droht im Falle der Produktion von Kinder- und Jugendpornografie eine Gefängnisstrafe von bis zu 29 Jahren und drei Monaten. Das höchste Strafmaß kann zur Anwendung kommen, sollte es viele Opfer geben oder es sich um einen Gewohnheitstäter handeln.

Das grundsätzliche Strafmaß wurde auf fünf bis neun Jahre festgesetzt. Das stellt eine härtere Strafe als im Falle einer Vergewaltigung von über 13-Jährigen dar.

Dabei wurde berücksichtigt, dass sich der Schaden aufgrund der Merkmale digitaler Verbrechen schnell verbreitet und dass in letzter Zeit häufiger solche Straftaten verübt wurden.

Den Richtlinien zufolge kann im Falle des Verkaufs von Kinder- und Jugendpornografie eine Haftstrafe von bis zu 27 Jahren auferlegt werden, falls es viele Opfer gibt. Im Falle der Verbreitung solcher Produktionen können bis zu 18 Jahre Haft verhängt werden.

Die Kommission will nach Verfahren wie öffentlichen Anhörungen Ende des Jahres die Richtlinien endgültig festlegen.

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