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Nationales

Gericht weist Klage von Opfern der Sexsklaverei gegen Japan zurück

Write: 2021-04-21 13:46:11Update: 2021-04-21 23:20:00

Photo : YONHAP News

Ein südkoreanisches Gericht hat eine weitere Entschädigungsklage von Opfern der Sexsklaverei des japanischen Militärs während des Zweiten Weltkriegs gegen die japanische Regierung zurückgewiesen. 

Das Bezirksgericht Seoul Zentral wies am Mittwoch die von 20 Opfern und Hinterbliebenen eingereichte Klage zurück. 

Zur Begründung hieß es, dass die Voraussetzungen für eine Klage nicht erfüllt seien. Das Richtergremium wies dabei auf die Staatenimmunität hin, ein Grundsatz des Völkerrechts, dass souveräne Staaten von der Gerichtsbarkeit anderer Staaten befreit seien.  

Zwar hätten die Opfer sehr gelitten, und die Schadensbehebung sei noch nicht geklärt. Dem Völkerrecht und einem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs zufolge könne jedoch dem Entschädigungsanspruch der Opfer nicht stattgegeben werden.

Die Kläger behaupteten, dass die Klage das letzte Mittel sei, weil es sonst keine andere Möglichkeit für die Wiedergutmachung durch Japan gebe.

Das Richtergremium ging jedoch davon aus, dass in der Einigung zwischen Südkorea und Japan von 2015 über die Trostfrauenfrage eine Entschuldigung und Reue der japanischen Regierung enthalten sei. Japan habe Maßnahmen zur Wiedergutmachung getroffen, darunter Geldzahlungen an Opfer durch eine mit japanischen Finanzmitteln gegründete Stiftung. 

Die Entscheidung steht in krassem Gegensatz zu einem früheren Urteil desselben Gerichts im Januar, nach dem Japan zwölf Opfern der Sexsklaverei eine Abfindung in Höhe von jeweils 100 Millionen Won (89.400 Dollar) zahlen müsse.

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