Die Schließung des innerkoreanischen Industriekomplexes in Kaesong durch die südkoreanische Regierung im Jahr 2016 stellt weder einen Verstoß gegen ein ordentliches gesetzliches Verfahren noch eine Verletzung des Eigentumsrechts dar.
Mit dieser Entscheidung wies das Verfassungsgericht am Donnerstag einen Antrag auf ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der gänzlichen Produktionseinstellung im Industriepark Kaesong zurück.
Zur Begründung hieß es, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Schritt gegen Verfassungsbestimmungen verstoßen und damit das Eigentumsrecht der Antragsteller verletzt habe, auch wenn keine angemessene Entschädigung für die Beschränkungen des Eigentumsrechts oder den Vermögensverlust gezahlt worden sei.
Die damalige Regierung von Präsidentin Park Geun-hye hatte am 10. Februar 2016 als Reaktion auf Nordkoreas Provokationen, einschließlich dessen vierten Atomtests und des Starts von Langstreckenraketen, bekannt gemacht, den Betrieb im Industriepark in der nordkoreanischen Grenzstadt auszusetzen. Ein Krisenkomitee der dort angesiedelten Unternehmen hatte diese Entscheidung als verfassungswidrig betrachtet und eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.