Die Ergebnisse der Umfragen zu den Kommunalwahlen dürfen ab heute bis zur Schließung der Wahllokale am 1. Juni weder veröffentlicht noch in Medienberichten zitiert werden.
Je näher der Wahltag rücke, desto größer werde der Einfluss der Umfrageergebnisse auf die Wähler. Deshalb bestehe die Gefahr, dass die wahre Absicht der Bürger nicht zum Vorschein komme, begründete die Nationale Wahlkommission die Maßnahme und verwies dabei auf den Mitläufereffekt und den Underdog-Effekt.
Es sei auch berücksichtigt worden, dass die Veröffentlichung unfairer oder ungenauer Umfrageergebnisse sehr wahrscheinlich gegen das Gebot der Fairness der Wahlen verstoßen könne. Es sei jedoch schwierig, solche Angaben zu kontern und berichtigen, fügte die Wahlkommission hinzu.
Jedoch dürfen Umfrageergebnisse, die noch vor der Verbotsfrist veröffentlicht wurden, zitiert werden. Zudem sind die Bekanntmachung der Ergebnisse und die Berichterstattung darüber möglich, wenn klargemacht wird, dass die betreffende Umfrage noch vor der Verbotsfrist durchgeführt wurde.