In Südkorea wird künftig voraussichtlich in den Bereichen Justiz und Verwaltung das international anerkannte Alterssystem anstelle des traditionellen koreanischen Alterssystems angewendet.
Ein Unterausschuss des Gesetzgebungs- und Justizausschusses der Nationalversammlung verabschiedete am Dienstag entsprechende Gesetzentwürfe.
In Südkorea kommen derzeit drei Alterssysteme zur Anwendung. Nach dem Zivilrecht wird das gesetzliche Alter grundsätzlich nach dem internationalen Alterssystem berechnet. Im Alltagsleben wird jedoch auf die traditionelle Altersberechnung zurückgegriffen, nach der man am Tag der Geburt bereits ein Jahr alt ist und immer am Neujahrstag ein Jahr älter wird. Nach einigen Gesetzen ist eine andere Altersberechnung vorgeschrieben. Dabei wird das Geburtsjahr vom aktuellen Jahr abgezogen.
Häufig wurde bemängelt, dass unterschiedliche Zählweisen bei der Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen Verwirrung stiften könnten.
Die Revisionen werden voraussichtlich bald in einer Plenarsitzung des Gesetzgebungs- und Justizausschusses verabschiedet, anschließend sollen sie in der Plenarsitzung der Nationalversammlung vorgelegt werden.