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Politik

Unbefristetes Festhalten von Ausländern vor Abschiebung nicht verfassungskonform

Write: 2023-03-24 12:53:52Update: 2023-03-24 14:29:22

Unbefristetes Festhalten von Ausländern vor Abschiebung nicht verfassungskonform

Photo : YONHAP News

Die Klausel des Einwanderungsgesetzes, wonach man Ausländer vor der Abschiebung unbefristet in "Schutzeinrichtungen" festhalten darf, ist als nicht verfassungskonform eingestuft worden.

Wie das Verfassungsgericht heute mitteilte, sei das Urteil gegen Artikel 63 Absatz 1 des Einwanderungsgesetzes mit sechs zu drei gefällt worden.

Die Mehrheitsmeinung lautete, dass die Bestimmung im Widerspruch zum Grundsatz des Übermaßverbots und des Grundsatzes des Rechts auf ein faires Verfahren stehe und damit die persönliche Freiheit von Schützlingen nach der Verfassung übermäßig verletze. 
Zudem gebe bis zur Abschiebung mehrere Möglichkeiten außer dem Festhalten in Schutzeinrichtungen, das de facto der Festnahme oder Inhaftierung entspreche.

Die Meinung der Minderheit des Gerichts lautet, für solche Ausländer gebe es ein funktionierendes System, um Einwände zu erheben. Auch in anderen Ländern, wie in den USA, Japan und China gebe es keine zeitliche Obergrenze für ein Festhalten in Schutzeinrichtungen vor der Abschiebung.

Das Urteil "nicht verfassungskonform" wird gefällt, um Zeit für die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zu gewähren, selbst wenn das entsprechende Gesetz als verfassungswidrig eingestuft wird.

Gemäß der Entscheidung muss die Nationalversammlung bis zum 31. Mai 2025 die Bestimmung ändern. 

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