Ein US-Gericht hat eine Klage des Unternehmens Westinghouse gegen ein südkoreanisches Staatsunternehmen abgewiesen, das Atomkraftwerke exportieren will.
Das Bezirksgericht Washington D.C. stellte sich am Montag auf die Seite des südkoreanischen Unternehmens Korea Hydro and Nuclear Power (KHNP). Demnach habe Westinghouse keine Befugnis, auf eine Anwendung von Kapitel 10, Sektion 810 der Bundesvorschriften zu klagen.
Das Unternehmen hatte mit seiner im vergangenen Oktober eingereichten Klage versucht, den Export von KHNP-Reaktoren des Typs APR1400 an Polen zu verhindern.
Grund war, dass in dem Reaktor auch Patente von Westinghouse stecken und daher eine Zustimmung des Unternehmens für den Export erforderlich sei.
Westinghouse berief sich auf Sektion 810, wonach bestimmte Reaktortechnologien Exportkontrollen unterliegen und vor dem Export ins Ausland der Zustimmung des Energieministeriums bedürfen.
KHNP reagierte darauf mit Gegenklagen und argumentierte, dass ausschließlich Staatsanwälte in den USA sich auf das US-Energiegesetz berufen können, Unternehmen hingegen nicht, wenn sie ihre Rechte mittels einer Schlichtung geltend machen wollen.