Die Regierung hat im Einklang mit den verschärften Maßnahmen zur sozialen Distanzierung die Einschränkungen der Teilnehmerzahl bei Aktivitäten in religiösen Einrichtungen verschärft.
Sollten lediglich vollständig Geimpfte teilnehmen, dürfen bis zu 70 Prozent der Aufnahmekapazitäten genutzt werden. Bisher durften die Kapazitäten vollständig ausgeschöpft werden, wenn ausschließlich vollständig Geimpfte und Menschen mit negativem PCR-Test anwesend waren.
Sollten auch Ungeimpfte unter den Teilnehmern sein, wird die Obergrenze von bisher 50 Prozent auf 30 Prozent gesenkt. In einem solchen Fall werden außerdem höchstens 299 Personen erlaubt sein.
Die verschärften Corona-Maßnahmen für religiöse Einrichtungen gelten ebenfalls ab Samstag bis zum 2. Januar.