In einer von Opfern der Sexsklaverei des japanischen Militärs eingereichten Entschädigungsklage gegen die japanische Regierung in Südkorea hat am Mittwoch die erste Gerichtsverhandlung stattgefunden.
Zu der Anhörung vor dem Bezirksgericht Seoul Zentral erschienen drei frühere Trostfrauen. Ein Vertreter der japanischen Regierung blieb der Verhandlung jedoch fern.
Die Regierung in Tokio verweigert sich dem Prozess und begründet dies mit dem Grundsatz der Staatenimmunität.
Lee Yong-soo, eines der Opfer, klagte während der Verhandlung über die Abwesenheit der japanischen Seite. Man fordere eine offizielle Entschuldigung, doch komme niemand.
Ein Prozessvertreter der Opfer betonte, dass es sich bei dem Prozess um die Wiederherstellung der Menschenwürde der Opfer handele. Daher greife das Prinzip der Staatenimmunität nicht.
Eine Gruppe von Opfern der Sexsklaverei und Hinterbliebenen von verstorbenen Opfern hatte im Dezember 2016 eine Entschädigungsklage eingereicht. Der Prozess wurde mehrmals vertagt, weil die japanische Regierung die Annahme der Klageschrift verweigerte. Im Frühling entschied sich das Gericht für eine öffentliche Zustellung, um das Verfahren schließlich einleiten zu können.
Inzwischen starben fünf von zehn Opfern, die sich an der Klage beteiligten.