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Änderung des Antikorruptionsgesetzes beschlossen

Themen der Woche2017-12-17
Änderung des Antikorruptionsgesetzes beschlossen

Das Komitee für Antikorruption und Bürgerrechte hat am Montag in einer Vollversammlung die Änderungen der Durchführungsverordnung zum Antikorruptionsgesetz gebilligt.

An der Sitzung hatten 13 von 14 Mitgliedern teilgenommen. Die externen Mitglieder mahnten in einer ergänzenden Stellungnahme vor jeglichem Versuch, den Kern des Gesetzes aufzuweichen. Weitere Lockungen solle es nicht geben.

Laut dem Gesetz zum Verbot von Bestechung und Bestechlichkeit, oder Kim Young-ran Gesetz, kann das Annehmen von Geld und Wertsachen oder einer Bewirtung ungeachtet einer dafür erbrachten Gegenleistung, strafrechtlich belangt werden. Die Bestimmungen gelten für öffentlich Bedienstete. Schenkungen und Einladungen bis zu einer bestimmten Summe werden jedoch nicht als Bestechungsversuch gewertet.

Die Obergrenze für ein Essen zum Zwecke des rein gesellschaftlichen Umgangs liegt bei 30.000 Won (27 Dollar). Die für ein Geschenk beträgt 50.000 Won (46 Dollar) und die für ein Geldgeschenk bei einer Hochzeit oder zur Kondolenz 100.000 Won (91 Dollar).

In der Revision wurde bei Geschenken eine Ausnahme gemacht. Geschenke, bei denen es sich um Erzeugnisse aus Ackerbau, Viehzucht und Fischerei handelt, dürfen das doppelte, und damit bis zu 100.000 Won kosten. Die neue Regelung gilt auch für verarbeitete Produkte, deren Rohstoffe zu mindestens 50 Prozent aus Landwirtschaft und Fischerei stammen.

Die Notwendigkeit einer Änderung war wegen der Notlage der Landwirte und Fischer zu Sprache gekommen. Fleisch- und Fischprodukte sowie Obstwaren sind beliebte Geschenke zu traditionellen Festtagen. Seit Inkrafttreten des Antibestechungsgesetzes war die Nachfrage danach zurückgegangen und die Landwirtschaft und Fischerei hatten Einbußen hinnehmen müssen.

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