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Präsidialamt weist Vorwurf der Vertuschung wegen Fischerboot-Vorfall zurück

Themen der Woche2019-06-21

ⓒYONHAP News

Das Präsidialamt hat Vorwürfe in Bezug auf die Einfahrt eines nordkoreanischen Boots in einen südkoreanischen Hafen zurückgewiesen. Das Präsidialamt räumte zwar ein, dass die Bewachung durch die Streitkräfte lückenhaft gewesen war und dass ihre erste Mitteilung über den Vorfall zum Teil verwirrend gewesen war. Jedoch wurde zugleich betont, dass insgesamt gemäß den Richtlinien gehandelt worden sei.


Der Streitgegenstand ist, dass ein kleines Holzboot mit vier Nordkoreanern an Bord offenbar unbemerkt in den südkoreanischen Hafen von Samcheok eingelaufen war. Nach bisherigen Erkenntnissen war das Fischerboot am Abend des 14. Juni in Gewässer in der Nähe des Hafens an der Ostküste gelangt. Nach Anbruch der Dämmerung fuhr das Boot zur Küste und legte gegen 6.20 Uhr am 15. Juni an einem Kai des Hafens von Samcheok an. Zwei von den vier Besatzungsmitgliedern begaben sich auf den Kai und redeten mit südkoreanischen Fischern. Die Nordkoreaner wollten sich sogar von einem Südkoreaner sein Handy ausleihen. Ein Zivilist wählte dann die Notrufnummer, daraufhin kam die Küstenwache hinzu. Die Küstenwache entdeckte das nordkoreanische Boot, schleppte dieses ab und befragte die Nordkoreaner. Zwei von ihnen wurden inzwischen nach Nordkorea zurückgeschickt, während sich die beiden anderen entschieden, in Südkorea zu bleiben.


Wegen des Vorfalls wird den Streitkräften vorgeworfen, bei der Bewachung der Grenze versagt zu haben. Anschließend habe man falsche Berichte veröffentlicht und Einzelheiten vertuschen wollen. Die Streitkräfte teilten zunächst mit, dass das Boot abgedriftet sei und in der Nähe des Hafens von Samcheok aufgebracht worden sei. Die Streitkräfte hatten gegenüber dem Präsidialamt und dem Geheimdienst dasselbe berichtet. Es wurde nicht erwähnt, dass die Besatzung mit dem Ziel der Flucht über die Grenze gefahren war und das Boot am Hafen von Samcheok angelegt hatte.


Die Küstenwache hatte jedoch zuvor den Kontrollraum des Präsidialamtes, das Büro des Ministerpräsidenten und den Nachrichtendienst über die genaue Situation informiert. Demnach hatte ein nicht identifizierter Fischkutter an einem Wellenbrecher des Hafens von Samcheok angelegt, es seien vier Menschen an Bord, hatte es geheißen. Es habe die Meldung eines Einwohners gegeben, dass die Besatzung auf seine Frage nach der Herkunft geantwortet habe, dass sie aus Nordkorea stamme. In dem Bericht der Küstenwache steht auch, dass das Holzboot am 5. Juni in Kyongsong in der nordkoreanischen Provinz Nord-Hamgyong losgefahren sei. Das Boot sei wegen eines Motorschadens abgedriftet, der Motor sei um den 14. Juni repariert worden.


Das heißt, dass die Streitkräfte den Vorfall anders darstellten, obwohl die Küstenwache bereits detailliert über den Vorfall berichtet hatte. Daher kam der Verdacht auf, dass die Streitkräfte den Fall herunterspielen oder Details verheimlichen wollten. Schließlich musste sich der Verteidigungsminister öffentlich entschuldigen. Dennoch kann nicht darüber hinweggesehen werden, dass die Streitkräfte ihren Auftrag der Bewachung der Grenze nicht erfüllten. Zur Entschuldigung hieß es, dass ein kleines Holzboot nicht auf dem Radar auftauche. Auch sei wegen des starken Wellengangs an jenem Tag die Entdeckung auf dem Meer durch Patrouillen schwierig gewesen. Dem halten Experten entgegen, dass der Wellengang nicht besonders stark gewesen sei und der Einsatz einer Wärmebildkamera die Erkennung leicht möglich gemacht hätte. Unterm Strich ist damit gemeint, dass die Grenztruppen in Donghae und Samcheok ihre Dienstpflichten vernachlässigt hätten.


Es gibt weitere ungeklärte Fragen. Es gilt als rätselhaft, wie die Nordkoreaner mit einem kleinen 1,8-Tonnen-Boot ohne Dach mehrere Hundert Kilometer weit fahren konnten, um nach Südkorea zu gelangen. Es handelte sich eigentlich um ein Himmelfahrtskommando. Auch erscheint es verwunderlich, dass die Nordkoreaner bei ihrer Entdeckung einen gepflegten Eindruck machten. Zusätzlichen Verdacht schürt die Bekanntgabe der Regierung, das Boot mit der Zustimmung des Kapitäns vernichtet zu haben.

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