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Regierung gewährt Kindergeld auch für in dritten Ländern geborene nordkoreanische Kinder

Nachrichten2017-02-07
Regierung gewährt Kindergeld auch für in dritten Ländern geborene nordkoreanische Kinder

Die Regierung will auch nordkoreanischen Flüchtlingsfamilien mit in einem dritten Land geborenen Kind Kindergeld zahlen.

Einen entsprechenden Änderungsentwurf zur Durchführungsverordnung für das Gesetz für Schutz und Unterstützung nordkoreanischer Flüchtlinge habe das Kabinett am Dienstag gebilligt, teilte das Vereinigungsministerium mit.

Demnach werden nordkoreanische Flüchtlinge ab Ende Februar beim Verlassen der staatlichen Bildungseinrichtung für Flüchtlinge, Hanawon, vier Millionen Won oder 3.500 Dollar pro Kind erhalten, das in einem dritten Land geboren wurde. Bisher wurden solche Kinder nicht bei der Berechnung der Zuschüsse für die Niederlassung von nordkoreanischen Flüchtlingen berücksichtigt.

Die Regierung hat bisher einer aus Nordkorea geflüchteten Familie mit Eltern und einem Kind insgesamt 33 Millionen Won oder knapp 28.800 Dollar finanzielle Hilfe gewährt. Sollte das Kind in einem dritten Land geboren worden sein, betrug die Höhe der Zuschüsse 29 Millionen Won oder 25.300 Dollar.

Mit Stand von Ende letzten Jahres sind 52,3 Prozent der insgesamt 2.517 geflüchteten nordkoreanischen Schüler in Südkorea in dritten Ländern geboren.

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