Passagiere auf Auslandsflügen dürfen kalte Getränke mit an Bord nehmen
Fluggäste auf Auslandsflügen dürfen ab dem heutigen Dienstag im Duty-Free-Bereich an Flughäfen gekaufte kalte Getränke mit an Bord nehmen.
Das Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport gab bekannt, dass entsprechend geänderte Bestimmungen zu Flüssigkeiten und Gels umgesetzt würden.
Demnach dürfen kalte Getränke mit Verschluss mit an Bord gebracht werden, sollten sie in der Zone nach der Sicherheitskontrolle in der Abflughalle erworben worden sein. Heiße Getränke werden dagegen weiter verboten sein.
Bisher durften wegen der Terrorgefahr lediglich Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen von maximal 100 ml und in der Duty-Free-Zone gekaufte Kosmetika sowie Alkoholika im Handgepäck mitgeführt werden.
Sollten auch Transitpassagiere im Ausland erworbene Alkoholika und Kosmetika nicht in Sicherheitsbeuteln gemäß den Regelungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) mitbringen, werden sie nicht mehr beschlagnahmt oder entsorgt. Die Produkte dürfen nun nach einer neuen Sicherheitskontrolle umgepackt und im Handgepäck mitgenommen werden.
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