Auslandskoreaner können bei vorzeitiger Präsidentenwahl Stimme abgeben
Im Falle einer vorgezogenen Präsidentenwahl nach einer Amtsenthebung von Präsidentin Park Geun-hye können südkoreanische Staatsbürger im Ausland ihre Stimme abgeben.
Ein entsprechender Änderungsentwurf zum Gesetz zu Wahlen für öffentliche Ämter wurde am Donnerstag im Parlament verabschiedet. Dabei wurde die Zusatzbestimmung gestrichen, dass die Stimmabgabe von Auslandskoreanern im Falle einer Wahl wegen des vakanten Präsidentenamtes nach dem 1. Januar 2018 eingeführt wird.
Zudem werden sich auch konsularische Büros mit der Verwaltung der Stimmabgabe durch Auslandskoreaner beschäftigen. Demnach können Auslandskoreaner auch in Regionen, wo Südkorea keine Botschaft unterhält, an die Urnen gehen.
Das Passgesetz wurde ebenfalls geändert. Demnach können sich Menschen mit schwerer Sehbehinderung einen Reisepass in Blindenschrift ausstellen lassen.
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