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Generalstaatsanwalt betont Gesetze und Prinzipien bei Entscheidung über Haftbefehl gegen Park

Nachrichten2017-03-24
Generalstaatsanwalt betont Gesetze und Prinzipien bei Entscheidung über Haftbefehl gegen Park

Die Staatsanwaltschaft will bei der Entscheidung über die Beantragung eines Haftbefehls gegen Ex-Präsidentin Park Geun-hye nach Gesetzen und Prinzipien handeln.

Die Entscheidung sollte lediglich gemäß Gesetzen, Prinzipien und dem Stand der Ermittlungen gefällt werden, sagte Generalstaatsanwalt Kim Soo-nam am Donnerstag vor der Presse. Damit äußerte er sich erstmals seit Parks Vernehmung am Dienstag gegenüber den Medien.

Demnach herrscht in- und außerhalb der Staatsanwaltschaft die Meinung vor, dass die Staatsanwaltschaft doch noch Haftbefehl beantragen wird.

Die zuständige Sonderermittlungsstelle berichtet Kim am heutigen Freitag über die Ergebnisse der Vernehmung der abgesetzten Staatschefin und die Meinungen dazu.

In Justizkreisen wird davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft frühestens Anfang nächster Woche Haftbefehl gegen Park beantragen werde, sollte sie einen solchen Beschluss fällen. Denn Kim müsse den Bericht überprüfen. Einige rechnen jedoch damit, dass noch diese Woche Haftbefehl beantragt werde, damit ein eventueller Einfluss auf die Präsidentenwahl am 9. Mai auf ein Minimum begrenzt werde.

Park werden unter anderem Bestechlichkeit, Amtsmissbrauch und die Weitergabe von Dienstgeheimnissen vorgeworfen.

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