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Südkoreanisches Gericht urteilt im Zwangsarbeiterverfahren zu Ungunsten Japans

2021-01-16

Nachrichten

ⓒYONHAP News, Getty Images Bank

Erstmals hat ein südkoreanisches Gericht in einem von Opfern der Sexsklaverei im Zweiten Weltkrieg angestrengten Rechtsstreit gegen Japan geurteilt.


Das Bezirksgericht Seoul Zentral entschied am Freitag letzter Woche, dass die japanische Regierung den zwölf Klägerinnen jeweils 100 Millionen Won (91.240 Dollar) zahlen müsse.


Das Gericht gelangte aufgrund von Beweismitteln und verschiedenen Dokumenten zu der Einschätzung, dass ein illegales Vorgehen durch den Angeklagten vorliege. Es könne nachvollzogen werden, dass die Klägerinnen extremen psychischen und körperlichen Leiden ausgesetzt gewesen waren.


Das Seouler Gericht entschied zudem, dass der Grundsatz der souveränen Immunität, wonach Richter nicht über Angelegenheiten, die einen anderen Staat betreffen, entscheiden dürfen, in diesem Fall nicht gültig sei. Als Begründung wurde vorgebracht, dass ein systematisches und organisiertes Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Japan vorliege und dadurch zwingende Rechtsgrundsätze im Völkerrecht verletzt worden seien.


Japan argumentiert, mit dem bilateralen Grundlagenvertrag von 1965 seien auch die Schadenersatzansprüche einzelner Personen abgegolten. Das Recht eines Einzelnen, trotz bilateraler Vereinbarungen Ansprüche durchzusetzen, wird jedoch völkerrechtlich anerkannt.


Die Opfer der Sexsklaverei hatten im August 2013 einen Schlichtungsantrag eingereicht. Bis zur Urteilsfällung hatte es sieben Jahre und fünf Monate gedauert. Grund dafür war, dass sich Japan auf das Schlichtungsverfahren nicht eingelassen hatte. Der Fall wurde daraufhin im Januar 2016 vor Gericht gebracht. In der Zwischenzeit sind mehrere Klägerinnen, darunter Bae Chun-hee und Kim Kun-ja, aufgrund ihres hohen Alters gestorben.

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