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Hintergrund

Gericht ordnet erstmals Entschädigung für Schäden durch Corona-Impfung an

2022-09-24

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Erstmals hat in Südkorea ein Gericht die Regierung zur Entschädigung für Nebenwirkungen durch eine Corona-Impfung aufgefordert.


Wie verlautete, hat die Behörde für Krankheitskontrolle und -prävention Berufung gegen das Urteil eingelegt.


Das Seouler Verwaltungsgericht urteilte in einer Klage eines Mannes gegen die Weigerung der Behörde für Krankheitskontrolle und -prävention, eine Entschädigung für erlittene Impfschäden zu zahlen, zugunsten des Klägers.


Der Mann in seinen Dreißigern hatte sich im April letzten Jahres mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen und am Tag darauf hohes Fieber bekommen. Es wurde ihm schwindlig und er hatte Taubheitsgefühle in den Beinen. Weitere Untersuchungen brachten das Ergebnis, dass es bei ihm zu einer Hirnvenenthrombose gekommen war. Ärzte bestätigten, dass es sich um eine Folge der Impfung handele. Der Mann und seine Familie klagten auf eine Entschädigung in Höhe von 3,62 Millionen Won (2.570 Dollar). Als Grundlage für die Berechnung der Summe dienten die Behandlungs- und Pflegekosten.


Die Behörde für Krankheitskontrolle und -prävention entschied nach einer Begutachtung durch ein Expertengremium, es gebe keinen Beweis dafür, dass die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff die Ursache für die Erkrankung des Klägers gewesen sei. MRI-Aufnahmen hätten bei dem Kläger schon vor der Impfung Anzeichen einer spongiösen Hirndystrophie gezeigt. Die Schadenersatzzahlung wurde abgelehnt. 


Das Gericht gelangte jedoch zu der Auffassung, dass die Impfung der Auslöser für die Erkrankung gewesen sei, da der Patient zuvor trotz der Vorerkrankung keine Symptome hatte.


Das Urteil weist die Seuchenschutzbehörde in die Schranken. Diese zeigte sich bisher wenig großzügig, wenn es um die Anerkennung von Impfschäden ging. Bisher wurden über 87.000 Forderungen auf Schadenersatz wegen Nebenwirkungen durch eine Corona-Impfung eingereicht. Davon wurden 74 Prozent überprüft und begutachtet. Nur in 20.801 Fällen wurde ein Schadenersatzanspruch anerkannt. Dies sind 32 Prozent.


Momentan laufen neun Gerichtsverfahren in Bezug auf Corona-Impfschäden. Das diesmalige Gerichtsurteil wird höchstwahrscheinlich die Urteilsfällung in anderen laufenden Prozessen beeinflussen. 

Es wird erwartet, dass nach dem Urteil zahlreiche weitere Klagen von Impfgeschädigten eingehen werden. Es werden daher Stimmen laut, die fordern, dass die Regierung klare Richtlinien für die Anerkennung von Nebenwirkungen von Impfungen schaffen müsse.

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