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Hintergrund

Koreanisches Gericht weist Entschädigungsklage von Zwangsarbeitern zurück

2021-06-12

Nachrichten

ⓒYONHAP News

Ein koreanisches Gericht hat die bisher größte Entschädigungsklage von Opfern der Zwangsarbeit zur japanischen Kolonialzeit gegen japanische Unternehmen zurückgewiesen.


Das Bezirksgericht Seoul Zentral wies am Freitag in einer von einer Gruppe von 85 Personen, darunter früheren Zwangsarbeitern und Hinterbliebenen, eingereichten Klage gegen 16 japanische Unternehmen alle Forderungen zurück. Zu den Unternehmen zählen Nippon Steel und Nissan Chemical.


Diese Entscheidung der ersten Instanz steht im Widerspruch zu einem Urteil des Obersten Gerichts von Oktober 2018. Der Oberste Gerichtshof hatte damals in einem anderen Verfahren zur Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeitern zugunsten der Kläger entschieden und die Zahlungspflicht japanischer Unternehmen anerkannt.


Als Begründung für die Zurückweisung der Klage führte das Bezirksgericht Seoul Zentral an, dass zwar individuelle Ansprüche mit dem 1965 zwischen den Regierungen geschlossenen Normalisierungsabkommen nicht abgegolten seien, diese Rechte seien jedoch begrenzt und könnten nicht durch einen Gerichtsprozess geltend gemacht werden. Letzlich stimme die Entscheidung mit der beim Urteil des Obersten Gerichts 2018 von einigen Richtern vorgebrachten Minderheitsmeinung überein.


Das Gericht nannte als Grund für die Zurückweisung auch, dass internationales Recht, darunter die Wiener Vertragsrechtskonvention, verletzt werden könnte, wenn in diesem Fall die individuellen Forderungen der Kläger akzeptiert würden.


Angesichts aufeinanderfolgender Gerichtsurteile zu Ungunsten der Kläger ist es für die Opfer der japanischen Kolonialzeit noch schwieriger geworden, ihre Rechte durchzusetzen und eine Entschädigung zu bekommen.


Zuletzt hatte im April ein südkoreanisches Gericht eine Entschädigungsklage von Opfern der Sexklsaverei des japanischen Militärs während des Zweiten Weltkriegs gegen die japanische Regierung zurückgewiesen. Als Grund wurde das Prinzip der Staatenimmunität angeführt, welches besagt, dass ausgehend vom Prinzip der Unabhängigkeit und Gleichheit souveräner Staaten es keinem Staat gestattet sei, über einen anderen Staat zu Gericht zu sitzen.

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